Gutachten für Privatpersonen
Von Privatpersonen können Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren beauftragt werden.
Ein Privatgutachten kann durch Tatsachenfeststellung und Dokumentation dazu beitragen einen Konflikt außergerichtlich zu klären. Allerdings handelt es sich beim Privatgutachten immer um ein Parteigutachten, da eine Partei und nicht das Gericht als Auftraggeber fungiert.
Parteigutachten werden zwar im Falle einer gerichtlichen Klärung von Konflikten berücksichtigt, spielen jedoch für die Urteilsfindung nur eine untergeordnete Rolle.
Ein Privatgutachten wird mitunter von Finanzämtern angefordert, um die ertragsteuerliche Behandlung zu klären. Für die Ausarbeitung eines derartigen Gutachtens wird vom Sachverständigen der Kenntnisstand des Steuerzahlers überprüft und in einem Gutachten dokumentiert.

