Beauftragung des Sachverständigen
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt stets durch schriftlichen Auftrag.
Ein Auftrag enthält stets die Beschreibung der Aufgabe. Darüber hinaus kann eine Kostendeckelung oder aber ein Festpreis vereinbart werden.
Im Rahmen von gerichtlichtlichen Zivilverfahren wird im allgemeinen vom Gericht ein Kostenvorschuss eingefordert, welcher dem Sachverständigen als Kostenrahmen kommuniziert wird. Die Beschreibung der Aufgabe erfolgt im Gerichtsauftrag in Form eines Beweisbeschlusses.
Gutachten für Privatpersonen oder Organisationen werden auf Basis des Vertrags über die schriftliche Erstattung eines Gutachtens erstattet.
Bitte füllen Sie den Vertrag am PC oder von Hand aus, und senden mir bitte zwei unterschriebene Exemplare per Post zu, Sie erhalten bei Auftragsannahme umgehend ein gegengezeichnetes Exemplar per Post zurück.
Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Vertrag haben, so stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

